Anmeldung der Schulneulinge
Ihr Kind wird im nächsten Schuljahr schulpflichtig und Sie möchten es an unserer Schule anmelden?
- Schulpflichtige Kinder: Kinder, die bis zum 30.09. 6 Jahre alt sind
- Kann-Kinder: Kinder, die nach dem 30.09. 6 Jahre alt werden
Alle Erziehungsberechtigten eines schulpflichtigen Kindes erhalten von der Stadt Hürth eine Liste aller Hürther Grundschulen mit einer Terminliste und einen Anmeldezettel. Die Anmeldetermine der Hürther Grundschulen veröffentlicht die Stadt regelmäßig ebenfalls hier. Die genauen Termine unserer Schule teilen wir zudem hier auf unserer Homepage mit.
Zusätzlich veranstalten wir einen Informationsabend im Atrium unserer Schule, bei dem Sie alle wichtigen Informationen über unsere Schule und die Offene Ganztagsbetreuung erhalten. Auch diesen Termin können Sie rechtzeitig der Homepage entnehmen.
Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen notwendig:
- Die Geburtsurkunde Ihres Kindes (Familienstammbuch) und ggf. Sorgerechtsregelung
- Anmeldezettel der Stadt
- Ihr Ausweis
Ganz wichtig ist, dass Sie zudem unbedingt Ihr Kind zur Anmeldung mitbringen!
Die schulärztliche Untersuchung findet in der Schule statt. Einen Termin erhalten Sie nach der Anmeldung von uns. (Der Schularzt empfiehlt, ob eingeschult oder ein AO-SF Verfahren eingeleitet wird, und entscheidet nicht.) Dabei werden folgende Bereiche begutachtet:
- körperliche und individuelle Entwicklungsstand des Kindes
- Seh- und Hörvermögen
- Identifikation von Kindern mit besonderem Förderbedarf (AO-SF)
Frühzeitig werden die möglichen Kann-Kinder untersucht und danach zu einem weiteren Anmeldegespräch in die Schule eingeladen. Nach diesem Gespräch mit der Schulleitung wird entschieden, ob das Kind schulreif ist und somit eingeschult wird.
Wir freuen uns auf Sie!
Foto: ‘annca’ via Pixabay, CC0