Freistellungsbescheid

Straßenschild Finanzamt

Der Verein ist vom Finanzamt Brühl als gemeinnützig anerkannt. Spenden sowie der Mitgliedsbeitrag können daher steuerlich geltend gemacht werden (Bei der Steuererklärung absetzbar).

Übrigens: Bei einem Beitrag bis 300,- Euro reicht dem Finanzamt der Überweisungsbeleg als Spendennachweis (für die Steuerjahre bis 2020 gilt die Grenze von 200,- Euro). Bei über diese Summe hinausgehenden Spenden erhalten Sie selbstverständlich eine Spendenbescheinigung.

Der derzeit aktuelle Freistellungsbescheid wurde am 10.01.2022 erteilt.

Bildnachweis: Hans Rohmann via Pixabay

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