Freistellungsbescheid
Der Verein ist vom Finanzamt Brühl als gemeinnützig anerkannt. Spenden sowie der Mitgliedsbeitrag können daher steuerlich geltend gemacht werden (Bei der Steuererklärung absetzbar).
Der derzeit aktuelle Freistellungsbescheid wurde am 18.11.2020 erteilt.
Freistellungsbescheid2015bis2017-1Bildnachweis: Hans Rohmann via Pixabay